pro integral
Kompetenzzentrum für Menschen
mit einer Hirnverletzung
Allmendstrasse 6
CH-6210 Sursee

+41 41 921 54 21
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info@prointegral.ch

Spenden: 30-454545-0

Hotline 0800 444 880 (24/365)
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Erbschaften

Begünstigen Sie in Ihrem Testament die Schweizer Stiftung pro integral oder die Gönnervereinigung pro integral.

Auch in Zukunft werden Kinder mit einer Hirnschädigung zur Welt kommen. Stellen Sie sich vor, diese Kinder und ihre Eltern würden in schwierigen Situationen keine Hilfe erhalten. Und stellen Sie sich vor, niemand würde sich mehr den Mädchen und Jungen mit einer Hirnschädigung annehmen, damit sie unterstützt und gefördert werden. Ist diese Vorstellung nicht bedrückend?  

Mit Ihrer Erbeinsetzung oder mit Ihrem Vermächtnis zugunsten der Schweizer Stiftung pro integral oder der Gönnervereinigung pro integral ermöglichen Sie auch in ferner Zukunft effiziente und wirkungsvolle Hilfe für junge Menschen. Sie machen die Welt dieser Menschen damit ein wunderbares Stück besser.  

Haben Sie Fragen zur Arbeit der Organisation pro integral? Oder haben Sie Fragen im Zusammenhang mit rechtlichen Aspekten zu Ihrem Testament? Rufen Sie vertrauensvoll unseren Stiftungsratspräsident, Herrn Michel Bätscher an.

Ein besseres Leben trotz Behinderung auf Grund einer Hirnverletzung, für unsere zukünftigen Generationen – mit Ihrer testamentarischen Begünstigung zugunsten:

  • Gönnervereinigung pro integral, Allmendstrasse 6, 6210 Sursee
  • Schweizer Stiftung pro integral, Käsereistrasse 12, 4914 Roggwil

Mit einem Vermächtnis oder Legat hinterlassen Sie der Organisation pro integral bestimmte Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Wertschriften oder Sachwerte). Bei einer Erbeinsetzung begünstigen Sie die Gönnervereinigung pro integral oder die Schweizer Stiftung pro integral als Erbin oder Miterbin. Wir sind von der Erbschaftssteuer befreit.